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Informationen für Hundebesitzer

Hunde sind in unserem Ferienhaus herzlich willkommen.
Aber nehmen Sie bitte Rücksicht !

Unser Ferienhaus liegt in unmittelbarer Nähe des schönen, weitläufigen
Hundestrands „Banjaardstrand“ (Noord-Beveland)

Der Strand von DeBanjaard ist mehrfach ausgezeichnet worden! Ausgezeichnet im wahrsten Sinne des Wortes. Regelmäßig landet er auf dem Siegertreppchen, wenn die schönsten Strände der Niederlande gekürt werden. Vor Ort werdet ihr schnell merken, warum: auf der einen Seite wunderschöne Naturdünen, auf der anderen sauberes Wasser mit flachem Einstieg - und dazwischen ein bis zu 500 (!) Meter breiter Sandstrand vorhanden ist. Hier kann dein Hund laufen … und laufen … und laufen.

Hunde sind auf dem Bandjaardstrand immer erlaubt.
Zwischen dem 1. Mai und dem 1. Oktober müssen Hunde tagsüber zwischen 10:00 und 19:00 Uhr an der Leine geführt werden, damit andere Badegäste nicht durch streunende Hunde belästigt werden.
Außerhalb dieser Zeiten und dem Rest des Jahres dürfen sie frei herumlaufen

Die Vermietung von Ferienunterkünften mit Haustieren beruht auf ein hohes Maß
an Vertrauen gegenüber unseren Gästen.

Daher möchten wir Sie höflichst bitten, die folgenden Regeln während Ihres Aufenthaltes
in unserer Ferienwohnung einzuhalten:

• Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner.
• Reinigen Sie Ihrem Hund die Pfoten und trocknen ihn bei Bedarf ab, bevor er das Ferienhaus betritt.
• Lassen Sie Ihren Hund in der Ferienwohnung nicht unbeaufsichtigt.
• Wir setzen voraus, dass Sie sicher im Umgang mit Ihrem Hund sind. .
• Die Nachbarschaft darf durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört
werden.
• Hunde auf Sitzmöbeln jeglicher Art sind nicht gestattet.
• Hunde dürfen nicht in die Betten.
• Ball spielen ausschließlich im Außenbereich der Ferienunterkunft.
• Grobe Verschmutzungen in Verbindung mit dem Hund ( beispielsweise Fellhaare,
Futterreste ... ) sind vor Abreise durch den Mieter zu entfernen. Bei einer Missachtung
dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung bemisst sich am Grad der Verschmutzung.
• Futterplätze ausschließlich auf gefliestem Boden einrichten ( nicht auf Teppichen,
Laminat oder ähnlichem ).
• Bitte geben Sie ihrem Hund ausreichend Zeit sich zu erleichtern. Die "Hinterlassenschaften" des Hundes im Außenbereich der Unterkunft sind umgehend aufzunehmen und in einem gut verschlossenen Kotbeutel über den Müllbehälter im Außenbereich zu entsorgen. Der Garten vom Nachbarn ist kein Hunde-Klo.
• Herrichtung eines geeigneten und mit einer mitgebrachten Decke unterlegten
Schlafplatzes für Ihren Hund.
• Das in der Ferienwohnung befindliche Inventar wie z.B. Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden.
• Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.
Diese ist auf Verlangen des Vermieters vorzulegen.
• Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang.
• Etwaige Beschädigungen, die durch den Hund verursacht wurden, sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!